Preise Knipperdolling



Beherbergungssteuer

Bitte beachten Sie, dass ab 01. Juli 2016 in Münster eine Beherbergungssteuer auf alle touristischen Aufenthalte erhoben wird. Diese beträgt 4,5% des Gesamtbetrages pro Aufenthalt incl. Umsatzsteuer. Sie wird nur dann nicht erhoben, wenn der Gast per Formblatt nachgewiesen hat, dass der Aufenthalt rein geschäftlicher Natur ist. In allen anderen Fällen ist der Betreiber der Unterkunft verpflichtet, die Abgabe einzubehalten und an die Stadt abzuführen. Sollten Sie weitere Fragen haben zögern Sie nicht uns jederzeit zu kontaktieren.