
Beherbergungssteuer
Bitte beachten Sie, dass ab 01. Juli 2016 in Münster
eine Beherbergungssteuer auf alle touristischen Aufenthalte erhoben
wird. Diese beträgt 4,5% des Gesamtbetrages pro Aufenthalt incl.
Umsatzsteuer. Sie wird nur dann nicht erhoben, wenn der Gast per
Formblatt nachgewiesen hat, dass der Aufenthalt rein geschäftlicher
Natur ist. In allen anderen Fällen ist der Betreiber der Unterkunft
verpflichtet, die Abgabe einzubehalten und an die Stadt abzuführen.
Sollten Sie weitere Fragen haben zögern Sie nicht uns jederzeit zu kontaktieren.
